Das verweigerte Bild. Transfergeschichte einer sozialen Geste (1890–1910)
Die Frage des Rechts des Menschen auf sein eigenes Bild trat historisch zur Zeit der Verbreitung der Handkameras um 1890–1910 auf. In immer mehr Fällen verweigerten Personen dem Fotografen das Aufnehmen ihres Bildes bzw. wollten seine Verbreitung kontrollieren oder verbieten lassen. Die unbefugte Bildaufnahme wurde so zum Gegenstand des Strafrechts und vom Bild ausgehend erweiterte sich der Begriff der Person. Es ist schwer zu erklären, warum diese Rechtsfragen bislang getrennt von den Bildfragen untersucht wurden, die im außereuropäischen Kontext erschienen. Die Angst vor der Kamera wurde lange Zeit als Motiv eines Aberglaubens gesehen, den es in der europäischen Kultur nicht gäbe. Doch ist die Verweigerung vor der Fotografie, so verschieden der Begriff der Person auch sein mag, als soziale Geste, auch mit europäischen Erfahrungen vergleichbar.
Christian Joschke studierte Kunstgeschichte und Germanistik. Seine Dissertation „Die Augen der Nation. Amateur-Photographie und Gesellschaft zur Zeit von Wilhelm II.“ wurde 2005 an der École des Hautes Études en Sciences Sociales in Paris vorgelegt. Er war Assistent am Collège de France und an der Universität Straßburg und später Post-Doktorand am Centre Marc Bloch in Berlin.