22 Juni 2015
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IFK

DIE PRAKTIKEN DER NICHTABSCHIEBUNG

Liberale Demokratien verzichten in einer bedeutenden Anzahl von Fällen auf die Durchführung von Abschiebungen. Trotz Ausweisungsentscheid wird die Abschiebung aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht durchgeführt. Wie und vom wem werden diese Entscheidungen über Bleiben oder Fortweisen verhandelt?

 

Abschiebungen sind eine schwerwiegende Zwangsmaßnahme, da sie für die Betroffenen neben der territorialen Exklusion auch den Ausschluss von Rechten bedeuten. Der Eingriff in individuelle Freiheitsrechte wird damit begründet, dass Abschiebungen als konstitutiver Bestandteil nationaler Souveränität verstanden werden. In der Praxis zeigt sich, dass die beiden Prinzipien –  Menschenrechte und staatliche Souveränität – ständig aufs Neue ausgehandelt und spezifisch interpretiert werden. In diesen Prozess ist eine Vielzahl von AkteurInnen involviert, von den betroffenen Personen über staatliche Behörden und Verwaltungsgerichte bis hin zu AnwältInnen, NGOs, Botschaften der Herkunftsländer und Vereinen. Welcher Praktiken bedienen sie sich, und wie kommt es dazu, dass Abschiebungen (zeitweilig) nicht durchgeführt werden? Anhand ihrer empirischen Forschung zeichnet Carla Küffner die Verhandlungsprozesse über Abschiebungen nach.

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Ort: IFK